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Home Politik

Unzulässige Preiserhöhungen: EVN muss Entschädigung zahlen

Jasmin Mahmoud von Jasmin Mahmoud
5. Mai 2025
in Politik
Lesezeit: 4 min zum Lesen
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Verwaltungsgebäude der EVN in Maria Enzersdorf Südstadt, aufgenommen von Hans Novaczek, Lizenz CC BY-SA 3.0

Die Zentrale der EVN in Maria Enzersdorf – aufgrund zu hoher Energiepreise muss das Unternehmen Entschädigungszahlungen leisten. Foto: Foto: Bwag / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0

Weil die EVN ihre Preise im Herbst 2022 unrechtmäßig erhöht hat, erhalten Hunderttausende Kund:innen und Kunden in Niederösterreich nun eine Entschädigung. Möglich wurde das durch eine Klage des VKI – und ein entsprechendes Urteil. Für die SPÖ NÖ kommt die Einsicht zu spät: Sie fordert eine grundlegende Reform in der Energiepolitik.

VKI klagte EVN wegen Strom- und Preiserhöhungen – und bekam recht

Nach monatelangem Rechtsstreit und der Feststellung unrechtmäßiger Preiserhöhungen durch die EVN erhalten nun Hunderttausende Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher eine Entschädigung.  Wie kam es zu dieser Entwicklung? Ein Rückblick.

Energiepreiserhöhung 2022 nicht zulässig

Im September 2022 erhöhte der niederösterreichische Energieversorger EVN überraschend seine Strom- und Gaspreise – und zwar deutlich früher als ursprünglich geplant. Offiziell wurde die Preisanpassung mit den Auswirkungen der Energiekrise im Zuge des Ukraine-Kriegs begründet. Doch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vermutete einen Rechtsverstoß und klagte. Der genaue Grund für die Klage waren zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EVN. Sie hatten den Eindruck erweckt, dass die Preissteigerungen zu Unrecht vorgenommen worden waren.

Klauseln und Kleingedrucktes irreführend und für Privathaushalte nicht nachvollziehbar

Laut VKI betrafen die Klauseln die sogenannte Indexanpassung der Strom- und Gaspreise. Diese Klauseln waren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der EVN enthalten und lauteten sinngemäß so, dass sich die Preise „automatisch nach einem bestimmten Index“ ändern können. Ob es sich dabei um Preissteigerungen oder Preissenkungen handelte, wurde in den Klauseln allerdings nicht näher ausgeführt. Tatsächlich sei schon klar und absehbar gewesen, dass es zu einer massiven Erhöhung kommen würde – denn die dafür maßgeblichen Indexwerte standen zu diesem Zeitpunkt längst fest.

Diese Intransparenz führte laut VKI außerdem zu einem „Überrumpelungseffekt“ – Konsument:innen konnten die Preisänderung nicht nachvollziehen oder sich rechtzeitig dagegen entscheiden – und mussten die Preisanstiege der EVN hinnehmen. Die Entschädigung, die von der EVN nun zu leisten ist, ist ein erster Schritt, um die unrechtmäßigen Preisanpassungen auszugleichen.

230.000 bis 300.000 Haushalte in Niederösterreich betroffen

Die Preisänderung wirkte sich über mehrere Monate hinweg massiv auf die Strom- und Gasrechnungen von Kund:innen und Kunden aus – bis heute. Betroffen sind insgesamt zwischen 230.000 und über 300.000 Haushalte in Niederösterreich. Die Klage des VKI war erfolgreich – und wurde sowohl in erster Instanz vom Landesgericht Wiener Neustadt als auch in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Wien bestätigt.

VKI Vergleich: EVN muss Kundinnen und Kunden entschädigen

Nach einem monatelangen Rechtsstreit einigten sich EVN und VKI nun auf einen Vergleich. Dieser sieht vor, dass betroffene Kund:innen und Kunden entschädigt werden – entweder in Form von Bonuspunkten oder als direkte Ausgleichszahlung.

Wie erhalten betroffene Kund:innen und Kunden die EVN Entschädigung?

Ab Anfang Mai sollen die betroffenen Haushalte Post von der EVN erhalten. Die Höhe der Entschädigung hängt vom individuellen Verbrauch und Tarif ab. Im Schnitt erhalten Stromkund:innen etwa 50 Euro oder rund 2.500 Bonuspunkte, Gaskund:innen rund 335 Euro oder entsprechende Punkte. Voraussetzung ist eine Anmeldung bis Ende Juli – online oder telefonisch bei der EVN und dem VKI. Auch ehemalige Kund:innen und Kunden können sich melden, um eine Entschädigung von der EVN zu erhalten.

Anmelden zur Ausgleichszahlung: 
Alle Betroffenen erhalten wahlweise eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonuspunkteprogramm der EVN – gültig für die Tarife Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas. Die Bonuspunkte können im Online-Konto der EVN aktiviert werden. Wer die Auszahlung der Ausgleichszahlung auf das Bankkonto bevorzugt, muss sich bis spätestens 31.07.2025 dafür anmelden. Den Link zum Anmeldeformular finden Sie hier.

Heftige Kritik von SPÖ NÖ

Während VKI und EVN von einer pragmatischen Lösung sprechen, stößt das Vorgehen bei der SPÖ NÖ auf heftige Kritik. Erst am 24. April legte die SPÖ Niederösterreich ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, um die gestiegenen Energiepreise zu senken. Die nun öffentlich gewordenen Details werfen erneut ein schlechtes Licht auf die EVN, die sich mehrheitlich im Besitz der niederösterreichischen Landesregierung befindet.

„Es ist gut, dass es eine Einigung gibt und ich bin dem VKI sehr dankbar, dass er diese Einigung für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher erreicht hat. Es zeigt aber auch, dass die EVN bereits vor langem selbst handeln hätte können. Die EVN hat das Vertrauen der Menschen verspielt und die schwarz-blaue Landeskoalition darf das nicht länger hinnehmen!“, so Kontroll-Landesrat Sven Hergovich.

Kontroll-Landesrat Hergovich fordert radikale Kehrtwende bei der Energieversorgung

Die SPÖ NÖ sieht im aktuellen Vergleich ein Schuldeingeständnis mit Ansage. Für Hergovich ist klar: „Es braucht endlich verbindliche Regeln, die die Menschen vor hohen Energiepreisen schützen und nicht die Unternehmensgewinne. Wir fordern ÖVP und FPÖ auf, die EVN wieder auf den Boden der sozialen Verantwortung zurückzuholen. Energie ist ein Grundrecht und darf nicht länger zum Spekulationsobjekt verkommen!“

Er fordert eine „radikale Kehrtwende bei der Energieversorgung“ und kündigt an, dass sich die SPÖ NÖ weiterhin für leistbare Energie einsetzen werde:

„Die jetzige EVN-Entschädigung ist ein erster Schritt. Es müssen weitere folgen. Wir als SPÖ werden nicht locker lassen, bis Leistbarkeit von Strom und Gas für alle garantiert ist!“

Der Artikel wurde am 5. Mai 2025 veröffentlicht um an 6. Mai ergänzt.

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Schlagworte: Energiepolitik NÖEVN EntschädigungEVN NiederösterreichEVN Rückzahlung StromEVN Vergleich VKIStrompreiserhöhung EVNVKI Klage EVNVKI Klage Strompreise
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