Am 26. Jänner 2025 ist es wieder so weit: Die Gemeinderatswahlen NÖ 2025 finden statt. Über 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Niederösterreich entscheiden bei der Gemeinderatswahl über die politische Zukunft ihrer Heimatgemeinden. Neben der Zusammensetzung der Gemeinderäte stehen in vielen Gemeinden auch die Bürgermeisterwahlen an. Wie funktioniert die Wahl, wer darf wählen und wie beantragt man eine Wahlkarte? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen im Überblick!
Der Countdown zur Gemeinderatswahl läuft: 468 Gemeinden wählen den Kurs für 2025!
Am Sonntag, den 26. Jänner 2025, finden in Niederösterreich die allgemeinen Gemeinderatswahlen des Bundeslands statt. 1 307 510 Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihr Stimmrecht wahrzunehmen und die Gemeinderäte in 570 niederösterreichischen Gemeinden zu wählen. Tatsächlich wird dieses Jahr aber nur in 568 Gemeinden gewählt: In den Marktgemeinden Pernersdorf und Vösendorf finden 2025 keine Gemeinderatswahlen statt. Hier wurde der Gemeinderat durch vorgezogene Neuwahlen umgebildet und neu organisiert. Auch wissenswert: Die Städte Krems an der Donau, St. Pölten und Waidhofen an der Ybbs verfügen jeweils über ein eigenes Statut, das eigene Wahltermine vorsieht. Für die Gemeinderatswahl 2025 wurde aber in allen drei Städten ebenfalls der 26. Jänner 2025 als Wahltermin fixiert.
Bei der NÖ-Kommunalwahl 2025 gibt es diesmal eine weitere Besonderheit: Anders als bei den bisherigen Gemeinderatswahlen dürfen dieses Jahr nur die Personen wählen, die über einen Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde verfügen. Personen mit Zweitwohnsitz in Niederösterreich sind erstmals nicht mehr wahlberechtigt. Es dürfen also nur jene Personen abstimmen, die tatsächlich dauerhaft vor Ort leben. Der Ausschluss von Zweitwohnsitz-Bewohnern soll eine genauere und gerechtere Abbildung der Interessen der Personen sicherstellen, die langfristig in der Gemeinde leben und sich dort engagieren.
Kommunalwahl NÖ 2025: Wer wird gewählt?
Die Gemeinderatswahl findet alle fünf Jahre statt. Insgesamt gibt es 11 873 Gemeinderatssitze zu vergeben. Anders als viele vermuten, ist die Gemeinderatswahl in Niederösterreich keine Direktwahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Diese werden in allen niederösterreichischen Gemeinden aus der Mitte des Gemeinderats bestellt. Gewählt wird der Gemeinderat, also das wichtigste politische Entscheidungsorgan für die jeweilige Ortschaft und die Zusammensetzung der politischen Kräfte, die das kommunale Leben in der Gemeinde gestalten.
Gemeinderäte sind verantwortlich für die politische Steuerung und Entwicklung der Gemeinde. Sie treffen wichtige Entscheidungen zu Themen wie Infrastruktur, Bildung und Sozialwesen – eben alles, was das Leben in der jeweiligen Gemeinde auszeichnet. Wie eine Zusammensetzung des Gemeinderats aussehen kann, zeigt das folgende Beispiel.
Beispiel: Die Mandatsverteilung und Zusammensetzung des Gemeinderats in St. Pölten
Ein Beispiel für die Sitzverteilung im Gemeinderat ist der Gemeinderat in St. Pölten. Hier ist die SPÖ mit 26 Sitzen vertreten, die ÖVP hat zehn Sitze inne. Die Grünen haben drei Sitze, die FPÖ zwei und die NEOS einen. Vorsitzender des Gemeinderates ist Bürgermeister Matthias Stadler (SPÖ).
Gemeinderatswahl NÖ 2025: Welche Listen treten an?
Bei der niederösterreichischen Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025 treten verschiedene Listen an. Diese lokalen Listen unterscheiden sich deutlich von jenen bei der Nationalratswahl und variieren von Ort zu Ort. Während die ÖVP als einzige Partei in allen 568 Gemeinden kandidiert, konzentriert sich die SPÖ auf 539 Gemeinden. Die FPÖ tritt in 448 Gemeinden an. Bemerkenswert ist die hohe Anzahl von über 200 Bürgerlisten: Das sind Listen, die offiziell keiner Partei zuzuordnen sind.
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Wer darf bei den Gemeinderatswahlen 2025 in Niederösterreich wählen?
Wahlberichtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben, sowie EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz ebenfalls in der Gemeinde haben und ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wähler und Wählerinnen müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, um eine gültige Stimme abgeben zu können. Außerdem dürfen nur Personen wählen, deren Namen im Wählerverzeichnis enthalten sind. Gewählt wird durch persönliche Stimmabgabe in der Wahlbehörde oder per Briefwahl.
Wahlkarte beantragen: So funktioniert die Briefwahl bei der Gemeinderatswahl 2025
Falls Sie am 26. Jänner nicht persönlich ins Wahllokal kommen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Mit dieser Wahlkarte können Sie Ihre Stimme zur Gemeinderatswahl 2025 in NÖ entweder durch Briefwahl abgeben oder auch persönlich in einem Wahllokal Ihrer Wahl. Der Antrag für eine Wahlkarte kann online über die Website Wahlkartenantrag.at gestellt werden. Alternativ ist es auch möglich, die Wahlkarte direkt im Gemeindeamt zu beantragen oder schriftlich bei der Gemeinde anzufordern. Denken Sie daran, dass die Wahlkarte spätestens bis zum 24. Jänner 2025 um 12:00 Uhr beantragt werden muss.
Fristen für die Beantragung einer Wahlkarte:
schriftlich (online je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde oder per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
bis Mittwoch, 22. Jänner 2025.(nicht online) bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist
mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr
Nachdem Sie Ihre Wahlkarte erhalten haben, können Sie damit auf zwei Arten Ihre Stimme abgeben. Sie haben die Möglichkeit, den Stimmzettel in Ruhe auszufüllen und ihn dann in das Wahlkartenkuvert zu legen. Dieses Kuvert senden Sie bitte rechtzeitig per Post zurück, wobei es spätestens am Wahltag bis 17:00 Uhr im Gemeindeamt eingehen muss. Alternativ können Sie die Wahlkarte auch in einem Wahllokal abgeben, indem Sie die Karte dort persönlich vorlegen und Ihre Stimme direkt abgeben.
Gestalten Sie die Zukunft Ihrer Heimatgemeinde aktiv mit!
Die Gemeinderatswahl 2025 in Niederösterreich hat direkten Einfluss auf das tägliche Leben in jeder Gemeinde. Ob es um den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs oder die Förderung sozialer und kultureller Projekte geht – jede Stimme entscheidet, welche Projekte umgesetzt werden. Geben Sie deshalb am 26. Jänner 2025 Ihre Stimme ab und gestalten Sie die Zukunft Ihrer Heimatgemeinde aktiv mit!
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