Durch das Jahrhunderthochwasser in Niederösterreich im Herbst 2024 haben tausende Menschen in Niederösterreich ihren Wohnraum verloren. Die neue Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums hilft dabei, Kosten für die Sanierung oder für Ersatzquartiere zu tragen. Die Antragsstellung für Privathaushalte ist ab sofort bis 30. Juni möglich. In diesem Artikel gibt’s alle Infos über die neue Hochwasserhilfe.
Zusätzliche Hochwasserhilfe für Sanierung und Kosten für Ersatzquartiere
Rund 660 Millionen Euro: So hoch war die Schadenssumme, die das Jahrhunderthochwasser in Niederösterreich vergangenes Jahr verursachte. Die Folgen dauern bis heute an. So können viele betroffene Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher ihre Wohnungen und Häuser noch nicht nutzen und müssen die Gebäude aufwändig sanieren. Hinzu kommen Kosten für Ausweichquartiere, die während dieser Zeit anfallen. Um diese Menschen finanziell zu unterstützen, gibt es eine neue Hochwasserhilfe: Die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums von SPÖ-Ministerin Korinna Schumann. Damit können Betroffene ab sofort Geld für die Sanierung von Wohnräumen und/oder für die Kosten für Ersatzquartiere beantragen.
„Die neue Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums ist ein neues, wichtiges Instrument des Bundes, um den Menschen in Niederösterreich konkret unter die Arme zu greifen“, erklärt Kontroll-Landesrat Sven Hergovich (SPÖ): „Ich möchte mich bei Ministerin Korinna Schumann für diese rasche und unbürokratische Unterstützung für Niederösterreich bedanken.“

Hochwasserhilfe ab sofort beantragbar
Die neue Unterstützungsleistung kann zusätzlich zu bereits beantragten beziehungsweise ausbezahlten Hochwasserhilfen beantragt werden. Konkret können Betroffene damit um folgende Leistungen ansuchen:
- Ein Kostenbeitrag von maximal 3.500 Euro pro Haushalt für ein Ersatzquartier (z. B. Mietwohnung, Hotel, Pension, Ferienwohnung)
- Ein Kostenbeitrag von pauschal 2.200 Euro pro Haushalt für die Sanierung des Wohnraums am Hauptwohnsitz (Trocknung, Entfernung und Neuverlegung des Estrichs etc.)
Wie kann ich den Hochwasserzuschuss beantragen?
Die Anträge auf Hochwasserzuwendung können ab sofort bis 30.06.2025 online über eine eigene Website gestellt werden. Auf dieser gibt es auch weitere Infos zum Thema sowie zu den erforderlichen Dokumenten und Nachweisen. Wer den Antrag nicht online stellen kann, kann sich unter der Telefonnummer +43 (1) 31 6 31-727 beim Serviceteam der Hochwasserzuwendung melden – es hilft in diesen Fällen weiter. Die Antragstellung ist kostenlos.
Die österreichweite Abwicklung erfolgt durch die Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), welche vom Sozialministerium dafür beauftragt wurde. Die Stelle prüft die Anträge und entscheidet über die Bewilligung der neuen Hochwasserhilfe.
Beitrag zur Abfederung der Hochwasser-Kosten
Sozialministerin Schumann erklärt zur neuen Hochwasserhilfe:
„Tausende Menschen haben im letzten Herbst durch ein Jahrhunderthochwasser von heute auf morgen ihre Wohnungen und Häuser verloren. Zum menschlichen Leid, das eigene Zuhause zerstört zu sehen, kommt auch eine enorme finanzielle Belastung dazu. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie die Kosten für die Sanierung oder ein Ersatzquartier stemmen sollen. Mit der Hochwasserzuwendung leistet das Sozialministerium einen Beitrag, um die entstandenen Kosten abzufedern.“
Dies war zuletzt übrigens nicht die einzige Maßnahme des Sozialministeriums, die auch Niederösterreich betrifft. So hat die SPÖ-Ministerin auch die langjährige Forderung der SPÖ Niederösterreich umgesetzt, dass Pflege künftig als Schwerarbeit gilt. Mehr Infos dazu gibt es hier.
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