Am 9. März 2025 wählen 155.027 wahlberechtigte Landwirtinnen und Landwirte in Niederösterreich ihre Interessenvertretung. Wer darf wählen, wie funktioniert die Briefwahl und welche Themen stehen im Fokus? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur NÖ Landwirtschaftskammerwahl 2025.
Landwirtschaftskammerwahl NÖ 2025: Wer wählt, wer kandidiert?
Die Landwirtschaftskammerwahl in Niederösterreich findet alle fünf Jahre statt. Dabei werden die Mitglieder der Vollversammlung der Bezirksbauernkammern gewählt – 36 Mandate in der Landes-Landwirtschaftskammer sowie die Organisation der 21 Bezirksbauernkammern. Die genaue Anzahl der zu vergebenden Mandate richtet sich nach der Zahl der Wahlberechtigten der letzten Wahl und liegt zwischen 15 und 46 Mandaten. 2025 sind insgesamt 155.027 Personen wahlberechtigt, etwas weniger als bei der Wahl 2020, als 157.428 Wähler ihre Stimme abgegeben haben (Daten: Landwirtschaftskammer Niederösterreich).
Die stärkste politische Kraft in der Landwirtschaftskammer NÖ ist der niederösterreichische Bauernbund (ÖVP), der 33 der 36 verfügbaren Mandate in der Landeskammer hält. Neben der ÖVP ist in Niederösterreich nur noch der unabhängige Bauernbund (UBV) mit 3 Mandaten in der Landwirtschaftskammer vertreten. Das soll sich 2025 ändern: Neben ÖVP und UBV treten 2025 die SPÖ Bäuerinnen und Bauern, die Grünen Bäuerinnen und Bauern (GBB) und die Freiheitliche Bauernschaft an.
Landwirtschaftskammerwahl 2025: Landwirtinnen und Landwirte in NÖ wählen ihre Interessensvertretung
Bei den Landwirtschaftskammerwahlen 2025 sind insgesamt 155 027 Personen in 21 Bezirken wahlberechtigt – die meisten Wahlberechtigten befinden sich in den Bezirken Mistelbach, Amstetten, Zwettl, Melk und St. Pölten, die wenigsten im Bezirk Mödling.
Bauernkammerwahl Niederösterreich 2025: Wer ist wahlberechtigt?
Sieht man sich die Wahlordnung genauer an, fällt vor allem ein Detail ins Auge: Bei der Landwirtschaftskammerwahl in Niederösterreich dürfen nicht nur jene Personen wählen, die selbst haupt- oder nebenberuflich landwirtschaftlich tätig sind, sondern auch Familienangehörige, die im Betrieb mithelfen. Das schließt Schüler ab 16 Jahren und Pensionisten mit ein. Dennoch gilt, wie bei allen anderen Wahlen auch: Nur wer im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen ist, ist wahlberechtigt und darf seine Stimme abgeben.
An der Landwirtschaftskammerwahl 2025 in NÖ teilnehmen dürfen:
- Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in NÖ – Mindestausmaß 1 ha
- Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben, wenn ein Einheitswert(anteil) für öffentliche Gelder von zumindest 150 € vorliegt
- Personen, die in Niederösterreich eine selbständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich ausüben
- Familienangehörige, die im Betrieb tätig sind und der Pensionsversicherung nach dem BSVG oder ASVG unterliegen, sowie Familienangehörige, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden und im Betrieb regelmäßig mitarbeiten. Als Familienangehörige gelten die Ehepartner, die eingetragenen Partner, die Eltern, die Kinder, einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder sowie Schwiegerkinder.
- Grundwehr- oder Zivildiener, sofern sie unmittelbar davor kammerzugehörig waren
- Personen, die in den letzten 25 Jahren vor dem Pensionsantritt aufgrund einer selbständigen Erwerbstätigkeit zumindest 20 Jahre pensionsversichert nach BSVG waren, sowie deren Ehegatten oder eingetragene Partner, wenn sie im Betrieb regelmäßig beschäftigt waren.
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften von NÖ Land- und Forstwirten und ihre Verbände mit Sitz in NÖ, sofern sie von der Gewerbeordnung 1994 ausgenommen sind.
- alle Kammerzugehörigen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (wenn kein Wahlausschließungsgrund wegen bestimmter strafbarer Handlungen vorliegt). Die österreichische Staatsbürgerschaft oder ein Wohnsitz in Niederösterreich sind keine Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht.
Landwirtschaftskammerwahl 2025 in NÖ – So funktioniert die Briefwahl
Bei der Landwirtschaftskammer geben Sie Ihre Stimme entweder am Wahltag direkt vor Ort im Wahllokal oder per Wahlkarte als Briefwahl ab. Entscheiden Sie sich für die Wahlkarte, dann gilt es, einige Fristen zu beachten:
Die Wahlkartenwähler müssen den Antrag auf Ausstellung der amtlichen Wahlunterlagen schriftlich (auch mit E-Mail) bis spätestens 5. März 2025 bzw. mündlich (nicht nur telefonisch) bis spätestens 7. März 2025 (12:00 Uhr) bei der Gemeinde stellen.
Die Gemeinde übermittelt anschließend die Briefwahlunterlagen:
- der amtliche Stimmzettel für die Wahl in die Bezirksbauernkammer und der Stimmzettel für die Wahl in die Landes-Landwirtschaftskammer
- das Stimmzettelkuvert (rechtlich „Wahlkuvert“ genannt),
- die Wahlkarte (ist auch ein Kuvert) und
- das voradressierte Überkuvert für die Wahlkarte
Die ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert legen und in die Wahlkarte stecken. Die Unterschrift auf der Wahlkarte erklärt, dass die Stimme persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst abgegeben wurde. Die Wahlkarte wird verschlossen und in das voradressierte Überkuvert gelegt, das ebenfalls verschlossen wird. Diese Wahlkarte muss so rechtzeitig an die angegebene Gemeindewahlbehörde geschickt werden, dass sie dort spätestens bis zum Wahltag vor 6:30 Uhr eintrifft. Alternativ kann die Wahlkarte auch am Wahltag bis zum Schließen des Wahllokals bei der zuständigen Wahlbehörde abgegeben oder durch einen Boten überbracht werden.
Das Wahlergebnis der Bauernkammerwahl 2020 im Rückblick
Bei den Landwirtschaftskammerwahlen 2020 in Niederösterreich konnte der Niederösterreichische Bauernbund, die Partei der ÖVP, 85 % der Stimmen für sich gewinnen.
Der Unabhängige Bauernverband (UBV), der 2020 zum ersten Mal in Niederösterreich antrat, erreichte auf Anhieb 8,7 % der Stimmen – und sicherte sich drei Mandate. Die Freiheitlichen kamen auf 3,4 % der Stimmen, die SPÖ-Bauern bekamen 2,9 %. Dieses Ergebnis kann durchaus als Wunsch nach Vielfalt in der Landwirtschaft interpretiert werden. Denn der Bauernbund steht immer wieder in der Kritik.
Auch die Wahlbeteiligung hat sich bei der letzten Wahl stark verändert. In den letzten 10 Jahren ist die Wahlbeteiligung um mehr als 12 % gesunken: Während 2010 noch 65,93 % der Wahlberechtigten zur Urne gingen, lag die Beteiligung 2020 nur noch bei 53,01 %.
Die SPÖ, der Unabhängige Bauernverband, Grüne und FPÖ positionieren sich bei der Wahl 2025 daher als kritische Stimmen gegen den Bauernbund und setzen mit ihren Programmen unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte.
Verteilungsgerechtigkeit, Transparenz und Umweltschutz: Die Programme der Parteien bei der Landwirtschaftskammerwahl 2025
Die Programme für die Landwirtschaftskammerwahl spiegeln inhaltlich oft die Schwerpunkte der Parteien auf Landesebene wider. Viele Themen, die in der allgemeinen politischen Agenda präsent sind, fließen auch in die Wahlprogramme der Bauernverbände ein. Welche Schwerpunkte setzen die einzelnen Programme?
Bauernbund/ÖVP
Spitzenkandidat der ÖVP bei der Landwirtschaftskammerwahl ist zum zweiten Mal Johannes Schmuckenschlager, der Präsident der niederösterreichischen Landwirtschaftskammer. Im Wahlprogramm betont der Bauernbund, dass er „Leistung fördern, Eigentum schützen und die Produktion sichern“ wolle. Außerdem setze man auf Bürokratieabbau und ein „Ende der Zettelwirtschaft“, insbesondere bei EU-Vorgaben.
Der Unabhängige Bauernverband
Der Unabhängige Bauernverband, aktuell mit drei Mandaten vertreten, strebt eine stärkere Position an. Unter der Führung von Listenführer Herbert Hochwallner möchte die Partei „neue Wege in der Agrarpolitik gehen“ und dem sogenannten „Bauernsterben“ ein Ende setzen. Die Partei kritisiert die EU-Agrarpolitik, die ihrer Ansicht nach auf Konzerne ausgerichtet ist und bäuerliche Betriebe „vernichtet“.
Die SPÖ-Bäuerinnen und Bauern
Die SPÖ-Bäuerinnen und Bauern treten mit einem engagierten Team in 15 Wahlbezirken zur Landwirtschaftskammerwahl an und setzen sich für eine gerechtere Agrarpolitik ein, die die Bedürfnisse bäuerlicher Familienbetriebe in den Mittelpunkt stellt. Gefordert wird ein klarer Kurswechsel in der Agrarpolitik und eine gerechtere Behandlung kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe. Ziel der SPÖ-Bäuerinnen und Bauern ist es, diese Betriebe auf Augenhöhe mit der Agrarindustrie zu vertreten und die Landwirtschaft zukunftsfähig zu gestalten.
„Unsere Landwirtschaft muss zukunftsfähig bleiben“, betont Ernst Wagendristel, Vorsitzender der SPÖ-Bauern NÖ. Er kritisiert die derzeitige Agrarpolitik, die viele Betriebe in Existenznot bringt.
Besonders wichtig ist der SPÖ die faire Behandlung heimischer Betriebe, die denselben Qualitätsstandards unterliegen sollten wie Importprodukte. Darüber hinaus fordert die SPÖ eine gerechtere Verteilung der Fördermittel, um kleine und mittlere Betriebe, Biolandwirte und Bergbauern gezielt zu unterstützen.
Auf europäischer Ebene betonen die SPÖ-Bäuerinnen und Bauern die Notwendigkeit einer starken Stimme für die kleineren Betriebe, die für faire Rahmenbedingungen kämpfen muss. Sie stellen sich entschieden gegen das Mercosur-Abkommen und wollen sich für die Interessen der österreichischen Landwirtschaft starkmachen.
Die Grünen Bäuerinnen und Bauern
Die Grünen Bäuerinnen und Bauern stellen sich mit Spitzenkandidat Johann Müllner erneut zur Wahl, erstmals wieder seit 2015. Im Fokus des Programms steht – wenig überraschend – der Klimawandel. Für das Programm wurden „Klimawandel-Anpassungsstrategien für bäuerliche Betriebe“ entwickelt. Außerdem setzt man sich für eine vollständige Umsetzung der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln und sozial gerechtere Sozialversicherungsbeiträge ein.
Die Freiheitliche Bauernschaft
Das Programm der Freiheitlichen Bauernschaft ist in erster Linie EU-kritisch.
Ihr Ziel: ein erneuter Einzug in die Landeskammer und eine „rot-weiß-rote Wende in der Agrarpolitik“. An der Spitze steht wieder Peter Schmiedlechner, der schon 2020 und 2015 als Spitzenkandidat zur Wahl stand. Die FB fordert unter anderem eine „ehrliche Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung“, einen Importstopp für Getreide und Lebensmittel aus der Ukraine sowie einen Stopp von Auflagen und Richtlinien des Green Deal, den sie als „praxisfern“ bezeichnet.
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