ÖVP, SPÖ und Neos haben sich im Bund auf ein gemeinsames Regierungsprogramm geeinigt. Besonders im Bereich Wohnen gibt es erfreuliche Neuigkeiten: Die hohen Mietpreise werden begrenzt. Bereits 2025 können über 300.000 Haushalte mit stabilen Mietkosten rechnen. Künftig soll auch mehr leistbarer Wohnraum entstehen: Die künftige Regierung wird festlegen, dass die Wohnbauförderung direkt den Bau von leitbarem Wohnraum finanziert. Außerdem müssen Mietverträge in Zukunft auf mindestens fünf statt wie bisher drei Jahre befristet sein.
In den vergangenen Jahren haben Immobilienkonzerne und Vermieter die Mietpreise in Österreich stark erhöht. Besonders während der Teuerung gab es für viele Mieterinnen und Mieter mehrere Mieterhöhungen – um rund 25 Prozent in nur zwei Jahren. Die SPÖ fordert deswegen schon lange eine gesetzliche Begrenzung dieser Mieterhöhungen. Nun setzen ÖVP, SPÖ und NEOS genau dieses Vorhaben auf Bundesebene endlich um.
Keine Mieterhöhung 2025, Begrenzung in den Folgejahren
Über 300.000 Haushalte profitieren von der Neuregelung: Denn 2025 werden die regulierten Mieten überhaupt nicht steigen. Dies betrifft in erster Linie sogenannte Kategorie- und Richtwertmieten, aber auch Genossenschaftswohnungen sowie geförderte Wohnräume. Ab dem Jahr 2026 dürfen Vermieter diese Mieten um maximal 1 Prozent erhöhen, 2027 ist eine Erhöhung von höchstens 2 Prozent zulässig.
Regierung greift erstmals in ungeregelte Mieten ein
Erstmals in der Geschichte Österreichs reguliert die Regierung auch die bislang ungeregelten Mieten. Dazu zählen vor allem Neubauten, Dienstwohnungen sowie vermietbare Einfamilienhäuser. Ab 2025 gilt folgende Regelung: Sollte die Inflation über 3 Prozent liegen, dürfen Vermieter die Miete um maximal die Hälfte der darüber liegenden Inflation erhöhen. Ab dem Jahr 2028, wenn die Begrenzungen für regulierte Mieten auslaufen, wird diese Regel dann für sämtliche Mietverhältnisse angewendet.
Diese Maßnahmen für leistbares Wohnen gehen über die „Mietpreisbremse“ hinaus, die Türkis-Grün 2023 beschlossen hatte. Damals betraf die Regelung lediglich Kategorie- und Richtwertmieten und erlaubte jährliche Erhöhungen von bis zu 5 Prozent. Die Mietpreisbremse hat also viele Mietverhältnisse gar nicht betroffen und war zu hoch angesetzt.
Zweckbindung von Fördermitteln für leistbaren Wohnbau
Auch in der Wohnbauförderung gibt es Änderungen: Die Koalitionsparteien haben vereinbart, dass Fördergelder künftig ausschließlich für den Bau von leistbarem Wohnraum verwendet werden dürfen. Bisher konnten die Bundesländer einen erheblichen Teil der rund drei Milliarden Euro pro Jahr auch für andere Projekte nutzen – beispielsweise den Bau von Straßen oder Spielplätzen. Die Bauwirtschaft fordert deswegen seit Jahren eine Zweckbindung dieser Mittel ausschließlich für den Wohnungsbau. Nun wird diese Forderung umgesetzt. In Zukunft soll das Geld direkt den Bau von leistbarem Wohnraum finanzieren.
Verlängerung von Befristungen auf fünf Jahre
Daneben plant die neue Regierung auch, die Befristungen von Mietverträgen auszuweiten. Aktuell dürfen Vermieter Wohnungen auf drei Jahre befristen, wodurch Mieter nach Ablauf dieser Frist ohne Sicherheit auf eine Verlängerung ausziehen müssen. Das führt zu Unsicherheiten für viele Betroffene, weil sie nicht wissen, wie lange sie in ihrer Wohnung bleiben können. ÖVP, SPÖ und Neos wollen nun die Mindestbefristung auf fünf Jahre erhöhen, um Mietern mehr Sicherheit zu geben.
Dieser Artikel erschien ursprünglich auf Kontrast.at und wurde von uns wiederveröffentlicht.
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