Energiegemeinschaften erfreuen sich in Österreich großer Beliebtheit: Ende 2025 waren österreichweit 6.500 Energiegemeinschaften registriert. Als zentraler Motor der Energiewende bringen sie nicht nur Vorteile für teilnehmende Haushalte und die regionale Wirtschaft, sondern auch für die Umwelt. Aber was genau sind Energiegemeinschaften eigentlich? Was macht ihren Erfolg aus – und wer kann sie gründen?
GEA, EEG und BEG – welche Energiegemeinschaft passt zu wem?
Insgesamt gibt es drei verschiedene Formen von Energiegemeinschaften, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten: Bei einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA)
teilen Nachbarn mit Solaranlage ihren Strom über eine Hauptleitung – ideal für 2–5 Haushalte am selben Grundstück.
Die nächstgrößere Form ist die der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG): Zu einer EEG können sich mehrere Haushalte oder ganze Gemeinden zusammenschließen, etwa als Verein oder Genossenschaft.
Die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist die komplexeste und größte Form der Energiegemeinschaften. Sie eignet sich für große Unternehmen und Vereine und erzeugt, handelt und verteilt Strom in ganz Österreich.
Besonders beliebt sind die EEGs: Sie machen mit rund 80 % den Großteil aller Energiegemeinschaften in Österreich aus und wachsen am schnellsten.
Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA): Einzelne Haushalte teilen Solarstrom über eine Hauptleitung.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG): Haushalte und Gemeinden schließen sich zu Verein oder Genossenschaft zusammen.
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG): Große Unternehmen erzeugen, handeln und verteilen Strom bundesweit.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG): günstiger Strom für Nachbarn und Gemeinden
Nachbarn mit Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach können sich mithilfe einer EEG mit Nachbarn oder Gemeindemitgliedern zusammenschließen und die gewonnene Energie teilen. Geografisch begrenzt ist die EEG durch den sogenannten „Nahbereich“. Er definiert die maximale Reichweite einer Energiegemeinschaft im Stromnetz – lokal oder regional. Das Ziel: Strom aus der direkten Umgebung nutzen. Weil der Strom aus der Nachbarschaft kommt und nicht durchs große Übertragungsnetz fließt, sparen Mitglieder durchschnittlich 15–20 Cent pro kWh an Netzgebühren, denn für Strom innerhalb von Energiegemeinschaften gelten reduzierte Netzentgelte und geringere Abgaben. Und es gibt weitere Vorteile: Die Zusammenarbeit stärkt das Gemeinschaftsgefühl, Nachbarinnen und Nachbarn lernen sich kennen.
Teil einer EEG werden: in 4 Schritten zur Mitgliedschaft
Jede Person kann Teil einer EEG werden – als Stromerzeuger (Produzent), Verbraucher (Konsument) oder beides (Prosument). Erzeugerinnen und Erzeuger speisen Solarstrom ein, Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen ihn.
Unabhängig von der Art der Mitgliedschaft, ist die Voraussetzung für den Beitritt zu einer EEG, der Besitz eines Smart Meters. Der „intelligente Stromzähler“ erfasst den Stromverbrauch digital und ermöglicht die Erstellung von verlässlichen Prognosen. Der Netzbetreiber ist für die Beschaffung und Installation des Smart Meters zuständig.
Ist die Art der Mitgliedschaft geklärt und der Smart Meter installiert, gilt es, offene Fragen innerhalb der EEG zu klären: Gibt es Teilnahmebedingungen oder Fristen? Erfolgt die Abrechnung monatlich oder jährlich und kann es zu Preisanpassungen kommen?
Sind Unklarheiten beseitigt, wird der Beitrittsvertrag unterzeichnet und der Anmeldevorgang durch die EEG beim Netzbetreiber eingeleitet. Der Vertrag mit dem bisherigen Stromanbieter bleibt erhalten. Falls die Energiegemeinschaft nicht genügend Strom erzeugt, springt der herkömmliche Stromanbieter ein, um mögliche Engpässe auszugleichen.
Gründung einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) in 4 Schritten:
1. Smart Meter installieren lassen (kostenlos)
2. Rolle als Erzeuger, Verbraucher oder Prosument festlegen
3. Organisatorisches klären: Bedingungen, Abrechnung und Fristen
4. EEG-Vertrag unterzeichnen
Neugründung einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG): Voraussetzungen und Ablauf
Neben der Teilnahme an einer Energiegemeinschaft besteht auch die Möglichkeit einer Neugründung. Voraussetzungen dafür sind mindestens zwei Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die sich in Form von Privatpersonen, Gemeinden, kleinen oder mittleren Unternehmen beteiligen können.
Gegründet werden EEGs meist als Verein oder Genossenschaft, aber auch andere Rechtsformen sind möglich.
Bei der Auswahl der Mitglieder ist die Balance zwischen Verbrauch und Erzeugung entscheidend: Produzierende Mitglieder (z. B. mit Solaranlagen) erzeugen Stromüberschüsse, während konsumierende Haushalte diese überschüssige Energie direkt nutzen können. Sind zu viele Produzentinnen und Produzenten beteiligt, droht eine Überproduktion, während umgekehrt ein Übergewicht an Verbraucherinnen und Verbrauchern zu einem Mangel an lokalem Ökostrom führen kann. Deshalb ist ein ausgewogenes Verhältnis von etwa 1:2 zwischen erzeugenden und verbrauchenden Personen anzustreben. So profitieren Mitglieder sowohl von geringeren Kosten als auch von einer höheren Unabhängigkeit.
Um alle bürokratischen Schritte im Überblick zu behalten, ist es sinnvoll, eine Betreuerin oder einen Betreuer zu engagieren. Diese Person – idealerweise aus dem eigenen Kreis der Gründer – hilft nicht nur bei der Kommunikation mit dem Netzbetreiber (z. B. EVN), sondern auch bei laufenden Aufgaben wie der Abrechnung. Einen detaillierten Gründungsguide für EEGs gibt es hier.
Die Energiegemeinschaft Trumau in Niederösterreich als Erfolgsgeschichte
Gründet 2024 als Genossenschaft, wuchs die niederösterreichische EEG über kurze Zeit zu einer der größten Energiegemeinschaften Österreichs heran. Der Strompreis für Mitglieder liegt bei 12 Cent pro kWh, inklusive Preisgarantie für die kommenden 20 Jahre. So sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nur unabhängig von den Schwankungen der Netzbetreiber, sondern beziehen erneuerbare Energie aus der Region. Neben Privathaushalten sind auch die Feuerwehr sowie lokale Unternehmen aktive Mitglieder der EEG und steuern Strom aus Windkraft und Biogas bei. Die Energiegemeinschaft Trumau zeigt damit, wie die Energiewende im Kleinen beginnen kann und gleichzeitig Vorteile für die Region und die Bewohnerinnen und Bewohner bringt.
Förderungen für Energiegemeinschaften
In Österreich folgen immer mehr Gemeinden dem Beispiel von Trumau und schließen sich zu einer EEG zusammen. Der Bund hat darauf reagiert und ein Förderprogramm erstellt. Vom 20. Jänner bis zum 16. Juli 2026 können Förderungsanträge für bestehende, aktive Energiegemeinschaften auf klimafonds.gv.at/foerderung/energiegemeinschaften eingereicht werden.
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