Am 25. Jänner 2026 wählt die niederösterreichische Landeshauptstadt St. Pölten einen neuen Gemeinderat. Rund 44.000 Wahlberechtigte sind aufgerufen, über die Zusammensetzung des Stadtparlaments für die kommenden fünf Jahre zu entscheiden. Insgesamt werden 42 Mandate vergeben.
St. Pölten wählt: Sieben Listen treten zur Wahl an
Seit 1950 stellt die SPÖ durchgehend die Mehrheit im St. Pöltner Gemeinderat. Bürgermeister Matthias Stadler steht seit 2004 an der Spitze der Stadt. Bei der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2021 erreichte die SPÖ mit rund 56 Prozent der Stimmen erneut die absolute Mehrheit.
Bei der Gemeinderatswahl 2026 stehen den Wählerinnen und Wählern insgesamt sieben Listen zur Auswahl. Neben den derzeit im Gemeinderat vertretenen Parteien SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS kandidieren auch die KPÖ sowie die Liste Multikulturelle Gesellschaft. Die Vergabe der 42 Mandate entscheidet über die politische Ausrichtung der Stadt in den nächsten fünf Jahren.
44.063 wahlberechtigte Personen
Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in St. Pölten, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Maßgeblich ist der Stichtag 20. Oktober 2025, an dem der Hauptwohnsitz in der Stadt bestanden haben muss. Insgesamt sind 44.063 Personen zur Teilnahme an der Gemeinderatswahl berechtigt. Am Wahltag ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Wahltag in St. Pölten: Öffnungszeiten und Wahllokale
In St. Pölten sind für die Gemeinderatswahl 65 Sprengelwahlbehörde eingerichtet, darunter auch eine fliegende Wahlbehörde. Diese kommt auf Antrag zum Einsatz, etwa für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst ein Wahllokal aufsuchen können. Die Wahllokale sind am Sonntag, dem 25. Jänner, in der Regel von 7 bis 16 Uhr geöffnet. Eine Ausnahme bildet der Sprengel im Seniorenwohnheim am Eisberg.
Briefwahl und Wahlkarte als flexible Möglichkeiten der Stimmabgabe
Wer am Wahltag verhindert ist, kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Mit einer Wahlkarte ist entweder die Stimmabgabe per Post oder das Wählen in einem beliebigen Wahllokal möglich.
Die Wahlkarte kann schriftlich, online oder persönlich beim Magistrat beantragt werden. Seit 7. Jänner steht dafür auch ein Wahlcontainer bei St. Pöltner Rathaus zur Verfügung, in dem Wahlkarten beantragt und unmittelbar genutzt werden können. Die ausgefüllte Wahlkarte muss spätestens am Wahltag um 6.30 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein. Im eigenen Sprengel ist eine Stimmabgabe mit Wahlkarte noch bis zum Wahlschluss möglich.
Neuerungen bei Wahlrecht und Stimmzettel
Bei der Gemeinderatswahl 2026 gibt es mehrere Neuerungen. Wahlberechtigt sind erstmals ausschließlich Personen mit Hauptwohnsitz in St. Pölten – ein Nebenwohnsitz reicht nicht mehr aus.
Zudem wurde der Stimmzettel neu gestaltet und vergrößert. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind nun direkt unter den jeweiligen Parteien angeführt. Es können bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben werden. Dabei gilt das Prinzip „Name vor Partei“: Eine Vorzugsstimme zählt für die Liste der jeweiligen Kandidatin oder des jeweiligen Kandidaten, auch wenn eine andere Partei angekreuzt wurde. In bestimmten Fällen kann eine Vorzugsstimme damit stärker ins Gewicht fallen als die Parteistimme.
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