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150 Euro Heizkostenzuschuss in NÖ: Antragstellung bis Ende März 2026 möglich

NÖ Aktuell Redaktion von NÖ Aktuell Redaktion
15. Januar 2026
in Allgemein
Lesezeit: 4 min zum Lesen
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Symbolbild eines Strommastes in atmosphärischen Farben

Steigende Heizkosten belasten viele Haushalte – der Heizkostenzuschuss soll zumindest teilweise entlasten. Bild: Ernest Brillo/unsplash/https://unsplash.com/de/fotos/elektrisches-kabel-in-der-goldenen-stunde-9_vReDaom2Q

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Steigende Energiepreise treiben die Heizkosten in Niederösterreich weiter in die Höhe – viele Haushalte geraten dadurch finanziell unter Druck. Um die hohen Kosten abzufedern, zahlt das Land Niederösterreich auch in der Heizperiode 2025/26 wieder einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro aus. Er richtet sich an Menschen, die ihre Heizkosten nicht mehr stemmen können. Der Heizkostenzuschuss gilt landesweit, in Krems an der Donau wird zusätzlich ein Energiekostenzuschuss von 125 Euro gewährt.

Wer Anspruch auf den Zuschuss hat

Die Höhe des Heizkostenzuschusses wird jedes Jahr von der NÖ Landesregierung neu beschlossen. Dieses Jahr beträgt der Heizkostenzuschuss in Niederösterreich pauschal 150 Euro. Pro Haushalt kann der Zuschuss nur einmal pro Heizperiode gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein österreichisches Bankkonto. 

Ob ein Anspruch besteht, wird anhand des gesamten Haushaltseinkommens geprüft. Dabei werden die Bruttoeinkommen aller Personen berücksichtigt. Für das Jahr 2026 liegt die Einkommensgrenze für alleinstehende Personen bei 1.308 Euro brutto pro Monat, für Paare ohne Kinder bei 2.064 Euro. Für Alleinerziehende und Familien mit Kindern gelten entsprechend höhere Grenzwerte. So liegt die monatliche Brutto-Einkommensgrenze für Alleinerziehende mit einem Kind bei 1.510,27 Euro, mit zwei Kindern bei 1.712,15 Euro und mit drei Kindern bei 1.914,03 Euro. Für Paare ohne Kinder beträgt die Grenze 2.064,12 Euro brutto pro Monat, mit einem Kind 2.266,00 Euro, mit zwei Kindern 2.467,88 Euro und mit drei Kindern 2.669,76 Euro.

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Grenzwert entsprechend, solange Familienbeihilfe bezogen wird. Personen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld beziehen, werden nach eigenen Tabellen beurteilt, da diese Leistungen nur zwölfmal im Jahr ausbezahlt werden. In diesen Fällen liegt die Einkommensgrenze höher, etwa bei 1.526,46 Euro brutto für Alleinstehende und bei 2.408,14 Euro brutto für Paare ohne Kinder.

Antragstellung für Heizkostenzuschuss bis 31. März 2026 möglich

Der Antrag auf den Heizkostenzuschuss wird von der Gemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz befindet, gestellt; der Antragszeitraum für die Heizperiode 2025/2026 läuft seit dem 22. Oktober 2026 und endet am 31. März 2026. Der Heizkostenzuschuss 2025/2026 kann außerdem online über die Website des Landes beantragt werden.

Welche Unterlagen für den Antrag nötig sind

Für die Beantragung ist das offizielle Antragsformular erforderlich, das bei der Gemeinde oder über das Land Niederösterreich erhältlich ist. Darin werden persönliche Daten, Angaben zum Haushalt sowie die Bankverbindung angegeben. Zusätzlich müssen alle im Haushalt lebenden Personen aktuelle Einkommensnachweise vorlegen, etwa Pensionsbescheide, Lohnzettel oder Bestätigungen des AMS. Personen ab dem 15. Lebensjahr ohne eigenes Einkommen müssen einen Versicherungsdatenauszug vorlegen. Je nach Lebenssituation können weitere Nachweise notwendig sein, etwa Schulbesuchsbestätigungen oder Unterlagen bei selbstständiger Tätigkeit. Förderfähig sind in diesem Fall nur Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 55.000 Euro.

Regelung für besondere Härtefälle

In besonderen Härtefällen bewilligen die zuständigen Stellen einen Antrag auch dann, wenn die Einkommensgrenze geringfügig überschritten wird. Das ist etwa bei außergewöhnlich hohen krankheitsbedingten Ausgaben oder bei einer notwendigen 24-Stunden-Betreuung möglich. In solchen Fällen darf die Einkommensgrenze um maximal 50 Euro pro im Haushalt lebender Person überschritten werden.

Was es sonst noch zu beachten gilt

Alle Angaben im Antrag müssen vollständig und korrekt sein. Wer falsche Angaben macht, muss mit einer Rückforderung des Heizkostenzuschusses rechnen. Bei der Antragstellung am Gemeindeamt ist außerdem die E-Card vorzulegen. Bei Unklarheiten zum Anspruch oder zu den benötigten Unterlagen hilft die eigene Gemeinde weiter. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für die Abwicklung des Heizkostenzuschusses.

Von Wien bis Vorarlberg: Wie andere Bundesländer beim Heizen unterstützen

Ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass die Unterstützung bei Heizkosten sehr unterschiedlich geregelt ist. Während Niederösterreich in der Heizperiode 2025/26 einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 150 Euro gewährt, setzen andere Länder ebenfalls auf Einmalzahlungen, die unterschiedlich hoch ausfallen. In Salzburg und Tirol beträgt der Zuschuss jeweils 250 Euro pro Haushalt, in der Steiermark liegt er bei 340 Euro. Vorarlberg zahlt je nach Einkommen zwischen 50 und 250 Euro aus.

  • Wien: ​​Wiener Wohnkostenzuschuss (200 Euro) und Wien Energie Ausgleichsbonus (100 Euro)
  • Niederösterreich: Pauschaler Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro
  • Burgenland: Kein Pauschalbetrag, sondern einkommensabhängige Förderung 
  • Oberösterreich: Heizkostenzuschuss zwar angekündigt, Details zu Höhe und Voraussetzungen sind  noch nicht bekanntgegeben.
  • Steiermark: Pauschaler Heizkostenzuschuss in der Höhe von 340 Euro
  • Salzburg: Pauschaler Heizkostenzuschuss in der Höhe von 250 Euro
  • Kärnten: Kein eigener neuer Heizkostenzuschuss, stattdessen ein neues Mietbeihilfegesetz beschlossen, das Energiekosten miteinbezieht 
  • Tirol: Pauschaler Heizkostenzuschuss in der Höhe von 250 Euro
  • Vorarlberg: Je nach Einkommen 50 – 250 Euro

Im Burgenland gibt es keinen fixen Pauschalbetrag, sondern einen Wärmepreisdeckel. Dort fördert das Land die tatsächlichen Heizkosten einkommensabhängig, mit Zuschüssen zwischen 200 und 1.000 Euro pro Haushalt. Voraussetzung ist ein Netto-Jahreshaushaltseinkommen von maximal 43.000 Euro. 

In Kärnten gibt es für 2025/26 keinen eigenen neuen Heizkostenzuschuss, stattdessen wurde ein neues Mietbeihilfegesetz beschlossen, das Energiekosten miteinbezieht. Das Land Oberösterreich hat einen Heizkostenzuschuss zwar angekündigt, Details zu Höhe und Voraussetzungen für die kommende Heizperiode aber noch nicht bekanntgegeben. In Wien gibt es keinen pauschalen Landes-Heizkostenzuschuss, unterstützt wird stattdessen mit Mietbeihilfe und durch Wien Energie selbst.

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