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Home Wirtschaft

Deutsches Kartellrecht könnte Lebensmittelpreise um 13% senken

NÖ Aktuell Redaktion von NÖ Aktuell Redaktion
2. März 2026
in Wirtschaft
Lesezeit: 4 min zum Lesen
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Das Symbolbild zeigt Lebensmittel auf dem Förderband eines Supermarkts.

Die Lebensmittelpreise in Österreich sind seit 2022 deutlich angestiegen. Bild: Unsplash: https://unsplash.com/de/fotos/nahaufnahme-einer-frau-die-an-der-kasse-im-supermarkt-geld-gibt-EZN5h4deEJw

Lebensmittel sind in Österreich deutlich teurer als in Deutschland  – in Niederösterreich oft um 10 bis 15 Prozent Während die Bundesregierung auf Mehrwertsteuersenkungen bei Grundnahrungsmitteln setzt, könnte eine Verschärfung des Kartellrechts für Lebensmittelkonzerne nach deutschem Vorbild die Preise um bis zu 13 % senken. Dieses ermöglicht im Extremfall sogar die Zerschlagung großer Supermarktketten. 

Ein typischer Einkauf – Brot, Käse, Joghurt – übersteigt bei Billa oder Spar schnell die 10 Euro-Marke. Die Arbeiterkammer ermittelt regelmäßig einen repräsentativen Lebensmittelwarenkorb mit 17 Basisprodukten für eine kleine Familie: Im Dezember 2025 lag er bei ca. 25 Euro – einem Rekordwert. In Deutschland ist dieser Warenkorb aktuell deutlich günstiger.

Vor allem Oberösterreicher in Grenznähe fahren deshalb regelmäßig nach Bayern, um beim Wocheneinkauf zu sparen. Preisvergleiche bestätigen den „Österreich-Aufschlag“: Er beträgt bis zu 15 Prozent mehr für idente Produkte. Eine stärkere Regulierung durch schärferes Kartellrecht könnte Unternehmen zu niedrigeren Preisen zwingen.

Zwei Konzerne dominieren den Markt

Ein Blick auf die Marktanteile zeigt, wie konzentriert der österreichische Lebensmittelhandel ist: Spar hält rund 35 Prozent Marktanteil, die REWE Group – zu der unter anderem Billa gehört– kommt auf etwa 32 Prozent. Zusammen halten sie über 70 Prozent Marktanteil. Dahinter folgen Hofer mit rund 18 Prozent und Lidl mit etwa sieben Prozent. Wettbewerb findet also eher nur zwischen zwei großen Konzernen statt – mit  deutlichen Auswirkungen auf die Preise. Denn wenn es nur wenige Konkurrenten gibt, bleiben die Preise ohne Wettbewerbsdruck hoch.

Hergovich fordert strengeres Kartellrecht in Österreich 

Österreichs Kartellrecht verbietet zwar Preisabsprachen, macht Übernahmen meldepflichtig und sieht hohe Bußgelder vor. Erst 2025 fasste die Billa-Konzernmutter REWE Group die höchste jemals verhängte Kartellstrafe in Österreich aus: 70 Millionen Euro. Der Oberste Gerichtshof erhöhte die ursprünglich festgesetzte Geldbuße von 1,5 Millionen Euro drastisch, weil eine Übernahme im Jahr 2018 nicht ordnungsgemäß als Zusammenschluss angemeldet worden war.
Doch an der Marktstruktur oder an der Preisgestaltung in den Supermärkten ändert auch eine solche Strafe nichts: Weder entstehen neue Wettbewerber noch verschiebt sich die Machtverteilung im Handel. Hinzu kommt die wirtschaftliche Dimension: 70 Millionen Euro sind im Vergleich zu den Verkaufserlösen des Rewe-Konzerns verschwindend gering. Laut Jahresbericht 2025 entsprechen sie nur 0,07 Prozent des Gesamtumsatzes von rund 96 Milliarden Euro

Das deutsche Modell: Entflechtung als Druckmittel

Genau an diesem Punkt setzt die Idee an, das Kartellrecht nach deutschem Vorbild zu verschärfen. In Deutschland sieht das “Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)” vor, dass marktbeherrschende Unternehmen keine Preise verlangen dürfen, die „bei wirksamem Wettbewerb“ nicht entstehen würden. Die Behörden können nicht nur Bußgelder verhängen, sondern auch konkrete Abhilfemaßnahmen anordnen.

Im äußersten Fall sogar eine sogenannte “Entflechtung”, also die Aufspaltung eines Konzerns in mehrere voneinander unabhängige Unternehmensteile. Entflechtung bedeutet die Aufspaltung in kleinere, unabhängige Einheiten. Konkrete Beispiele sind die Abtrennung von Filialnetzen oder Logistikbereichen.  Spar Österreich könnte von Spar International entflochten werden oder eine eigenständige Führung einzelner Billa-Filialen in Niederösterreich, abgetrennt vom Mutterkonzern. Das hätte allerdings auch zur Folge, dass  die entflechteten Unternehmen nicht mehr so stark von den Preisvorteilen, der Logistik und der Verhandlungsmacht eines großen Konzerns profitieren könnten.

Anders als eine Geldstrafe trifft eine Entflechtung also nicht nur die Bilanz, sondern das Geschäftsmodell selbst. Tatsächlich gelangt diese Maßnahme nur selten zur Anwendung. Doch gerade, weil es so weitreichend ist, gilt es als starkes Druckmittel. Unternehmen wissen, dass der Staat im Ernstfall strukturell eingreifen könnte. 

Wenn Strafen nicht reichen: Hergovich setzt auf Entflechtung

Genau dieses Instrument will SPÖ-Niederösterreich-Chef Sven Hergovich nach Österreich holen. Sein Vorschlag: Das strengere deutsche Kartellrecht soll übernommen werden. Angesichts einer Marktkonzentration von über 70 Prozent im Lebensmittelhandel und Preisunterschieden von rund 13 Prozent zu Deutschland gebe es für die großen Handelsketten dann „nur mehr zwei Möglichkeiten: Entweder sie senken die Preise oder sie werden in letzter Konsequenz entflochten“, so Hergovich in einer Presseaussendung.

Er argumentiert, dass allein die reale Möglichkeit einer Zerschlagung Druck erzeugen würde und rechnet damit, dass bereits die Drohkulisse einer Entflechtung die Preise in Niederösterreich um 13 % senken könnte. 

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Schlagworte: Deutsches Kartellrecht LebensmittelhandelEntflechtung LebensmittelhänderGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)HergovichKartellrecht LebensmittelkonzerneLebensmittelWarenkorb Arbeiterkammer
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