Mit deutlichen Worten hat SPÖ-Kontroll-Landesrat Sven Hergovich am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in St. Pölten den Landtagsbeschluss von ÖVP und FPÖ zur Schließung mehrerer Notarztstandorte mit April 2027 scharf kritisiert. Er kündigte sowohl eine rechtliche Prüfung des Beschlusses als auch eine Gesprächsbereitschaft mit der Koalition an.
Hintergrund: der Gesundheitspakt
Der Beschluss reiht sich in die umfassende Reform der Gesundheitsversorgung in Niederösterreich ein, mit der unter anderem Spitalsstandorte neu organisiert und Notarztstrukturen angepasst werden. Die SPÖ ist seit der Landtagswahl 2023 nicht Teil der ÖVP-FPÖ-Koalition, stellt aber aufgrund des Proporzsystems weiterhin Mitglieder der Landesregierung, darunter Hergovich selbst als Kontrolllandesrat und Eva Prischl als Gesundheitslandesrätin. In dieser Konstellation hatte sich die SPÖ nach eigenen Angaben aktiv in die Verhandlungen zum Gesundheitspakt eingebracht, obwohl sie an dessen ursprünglichem Zustandekommen nicht beteiligt war.
SPÖ verweist auf eigene Rolle im Gesundheitspakt
Hergovich erinnerte bei der Pressekonferenz daran, dass die SPÖ NÖ ganz bewusst an der Gesundheitsreform mitgearbeitet habe.
„Als konstruktive Kraft haben wir große Veränderungen am Gesundheitspakt erreicht. Vor allem der Grundsatz: kein Schließen ohne zumindest gleichwertigen Ersatz“,
erklärte er.
Genau dieser Grundsatz sei nun mit der Mehrheit von ÖVP und FPÖ gebrochen worden. In der Folge müsse Gesundheitslandesrätin Prischl die Schließung der betroffenen Notarztstandorte verwaltungstechnisch umsetzen, obwohl laut Hergovich die Voraussetzungen für eine Schließung nicht gegeben seien.
Sorge um die Notfallversorgung
Im Mittelpunkt der Kritik steht die medizinische Versorgung im Ernstfall. Hergovich nahm dabei konkret die zuständigen Regierungsmitglieder Anton Kasser (ÖVP), der als Landesrat unter anderem für die Landeskliniken verantwortlich ist, und Martin Antauer (FPÖ), zuständig für Sicherheit und Zivilschutz, in die Pflicht. Beide müssten dringend dafür sorgen, dass die Erst- und Akutversorgung endlich in allen Spitälern auch in der Nacht funktioniert, dass sie die bereits zugesagten Notfall-Pflegeeinsatzteams tatsächlich schaffen und dass sie die finanziellen Mittel für den Ausbau der Flugrettung sichern. Derzeit sei jedoch keiner dieser drei Punkte erfüllt, so der Vorwurf.
„Im Notfall muss man sich auf die bestmögliche Behandlung verlassen können. Das ist mit einer Schließung ohne gleichwertigen Ersatz nicht gegeben. Darauf haben wir mehrmals hingewiesen“,
sagte Hergovich.
Die demokratische Entscheidung des Landtags respektiere die SPÖ ausdrücklich, betonte Hergovich. Zugleich verwies er aber auf die politische Verantwortung, die ÖVP und FPÖ mit dem Beschluss übernehmen würden.
Rechtliche Prüfung beauftragt
Der Kontroll-Landesrat kündigte an, den Vorgang umgehend einer rechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen.
„Aus meiner Sicht ist die Schließung der Notarztstandorte ohne geeigneten Ersatz ein klarer Bruch des Gesundheitspakts und damit eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher“,
argumentierte Hergovich.
Er stützt sich dabei auf das verfassungsrechtliche Prinzip gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Bundesland, das aus seiner Sicht auch eine gleichwertige Notfallversorgung umfasst. Welche konkreten rechtlichen Schritte sich daraus ergeben könnten, ließ Hergovich bei der Pressekonferenz offen.
Appell an ÖVP und FPÖ
Hergovich richtete einen klaren Appell an die Koalition, den Antrag zurückzunehmen:
„Ich appelliere an ÖVP und FPÖ, ihren parteipolitisch motivierten Antrag zu überdenken.“
Gleichzeitig betonte er seine Gesprächsbereitschaft:
„Meine Hand ist ausgestreckt. Ich appelliere an ÖVP und FPÖ, hier zur Vernunft zurückzukehren. Wir stehen jederzeit für Gespräche bereit.“
Besonders die Bewohnerinnen und Bewohner der von Schließungen betroffenen, eher entlegenen Regionen dürften nicht vergessen werden, so der Landesrat:
„Wir lassen die Menschen in den entlegeneren Regionen nicht im Stich. Auch sie haben ein Recht, bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall bestmöglich versorgt zu werden.“







