Steigt das Thermometer über 33 Grad, dürfen sich Gemeindemitarbeiter und Gemeindemitarbeiterinnen in Schwechat drei Stunden freinehmen, egal ob im Bauhof oder im Rathaus. Die Stadtgemeinde ist damit der seit Jahresbeginn geltenden bundesweiten Hitzeschutzverordnung einen Schritt voraus.
Drei Stunden Hitzefrei bei extremer Hitze
Sobald die Temperaturen in Schwechat über 33 Grad Celsius klettern, können Bürgermeisterin Karin Baier (SPÖ) oder Vizebürgermeister Christian Habisohn (SPÖ) für die Gemeindebediensteten Hitzefrei ausrufen. Wer an diesem Tag im Dienst ist, darf sich drei Stunden freinehmen und muss diese Zeit innerhalb von vier Tagen ausgleichen. Die Regelung gilt für alle Bereiche der Gemeinde. Laut Stadtsprecher Dejan Mladenov braucht es dafür Absprache im Team, damit der Betrieb aufrechtbleibt. Einfach freinehmen könne man sich bei der Hitze nicht.
Die interne Regelung besteht nach Angaben der Stadtgemeinde bereits seit Jahren, unabhängig von der neuen bundesweiten Hitzeschutzverordnung, die seit 1. Jänner 2026 gilt. Betroffen sind sowohl Mitarbeiter im Außendienst, etwa in der Grünflächenpflege, als auch Beschäftigte in den Verwaltungsgebäuden. Denn auch dort wird es an Hitzetagen ungemütlich. In den nicht klimatisierten Büroräumen des Rathauses steigen die Temperaturen an Hitzetagen mittlerweile auf über 30 Grad. Somit profitieren viele Bereiche von Hitzefrei in Schwechat.
„Investition in Wohlbefinden“: Begründung der Gemeinde
„Gerade an extrem heißen Tagen ist es unsere Pflicht, auf die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu achten. Deshalb geben wir ihnen seit Jahren Hitzeerleichterungen“, erklärt Bürgermeisterin Baier.
Vizebürgermeister Habisohn verweist auf die Bedeutung der Belegschaft für den laufenden Gemeindebetrieb. Die Kolleginnen und Kollegen würden täglich dafür sorgen, dass Schwechat funktioniere, etwa durch die Pflege von Grünflächen, die Instandhaltung von Straßen und öffentlichen Anlagen oder die Betreuung der Anliegen im Rathaus. Die Hitzeerleichterungen seien daher eine Investition in das Wohlbefinden des Teams. Das unterstreicht nochmals, wie wichtig Hitzefrei in Schwechat für das Wohlbefinden der Mitarbeitenden ist.
Auch Umwelt-Gemeinderätin Miriam Haschka betont die Wichtigkeit der Maßnahme:
„Es ist dringend notwendig, dass wir im Bereich Hitze und Hitzeschutz spürbare Maßnahmen setzen. Die Hitzefrei Regelung ab 33 Grad ist ein wichtiger Schritt, damit unsere Mitarbeiter:innen an extremen Tagen sofort entlastet werden. In diesem Sommer haben wir gesehen, dass diese extremen Tage durchaus öfter vorkommen können und werden. Wie wir mit damit weiter umgehen und welche weitere Maßnahmen notwendig sind, wird sich noch herausstellen.“
Kein genereller Rechtsanspruch
Anders als der Name suggeriert, handelt es sich bei der Schwechater Regelung um eine freiwillige interne Vereinbarung, nicht um einen gesetzlichen Anspruch. Ein generelles Hitzefrei existiert in Österreich nach wie vor nicht. Auch der Österreichische Gemeindebund betont, dass Bauhofmitarbeiter, die überwiegend im Freien arbeiten, weder unter die Bauarbeiterschutzverordnung noch unter das Bauarbeiter-Schlechtwettergesetz fallen, das ab 32,5 Grad Schlechtwetterentschädigung vorsieht. Tätigkeiten wie Straßen- oder Grünflächenpflege sind davon ausgenommen.
Die seit Jahresbeginn geltende Hitzeschutzverordnung verpflichtet Betriebe mit Arbeitsplätzen im Freien immerhin zu einem konkreten Hitzeschutzplan, etwa durch Beschattung, verlagerte Arbeitszeiten oder geplante Erholungspausen. Laut Arbeiterkammer Niederösterreich muss dieser Plan ab einer gefühlten Temperatur von 30 Grad umgesetzt werden. Gemeinden, die wie Schwechat darüberhinausgehende Erleichterungen wie bezahltes Hitzefrei gewähren, tun dies also aus eigenem Antrieb.







