Fast 60.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben sich im ersten Halbjahr 2026 an die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) gewandt. Durch Interventionen bei Arbeitgebern und die Vertretung vor Gericht konnten so insgesamt 70,7 Millionen Euro an berechtigten Ansprüchen für Beschäftigte durchgesetzt werden. Gleichzeitig warnt die AK vor knappen Mitteln im Insolvenz-Entgelt-Fonds und sieht Herausforderungen bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz für Rechtsauskünfte.
Arbeitnehmerberatung für 60.000 Beschäftigte
Die Zahlen aus der Beratungspraxis im Arbeits- und Sozialrecht zeigen, wie häufig Beschäftigte die Unterstützung der Arbeiterkammer Niederösterreich in Anspruch nehmen. Zwischen Jänner und Juni 2026 wandten sich fast 60.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer persönlich, telefonisch oder per E-Mail an die AKNÖ. In den meisten Fällen konnte bereits im Beratungsgespräch eine Lösung gefunden werden. Bei rund 4.000 Betroffenen war jedoch ein weiterer Schritt notwendig. Die Arbeiterkammer machte offene Ansprüche gegenüber Arbeitgebern geltend oder übernahm die rechtliche Vertretung vor Gericht.
Auf diese Weise kamen insgesamt 70,7 Millionen Euro an Ansprüchen zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Beratungen zwar zurückgegangen: Im ersten Halbjahr 2025 hatten sich rund 74.000 Menschen an die AK Niederösterreich gewandt. Die damals durchgesetzte Summe lag mit 68,8 Millionen Euro allerdings unter dem Wert von 2026.
Offene Löhne und Abfertigungen gehören zu den häufigsten Ansprüchen
Bei den gesicherten 70,7 Millionen Euro handelt es sich um Geld, das den Beschäftigten grundsätzlich zugestanden hätte, aber zunächst nicht oder nicht vollständig ausbezahlt worden war. Ein großer Teil entfiel auf ausstehende Löhne und Gehälter. Dazu kamen nicht bezahlte Urlaubs- und Kündigungsentschädigungen sowie Abfertigungen. Für die Betroffenen geht es dabei oft um erhebliche Beträge, etwa mehrere ausständige Monatsgehälter oder wesentliche Bestandteile des Einkommens.
Insolvenz-Entgelt-Fonds steht nach hohen Insolvenzzahlen unter Druck
Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird und offene Ansprüche nicht mehr begleichen kann, bietet der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen eine Absicherung. Dazu zählen etwa offene Löhne und Gehälter, Kündigungsentschädigungen oder Urlaubsersatzleistungen.
Gerade bei der Finanzierung des Fonds sieht die Arbeiterkammer derzeit Handlungsbedarf. Nach Angaben der AK sind die Mittel nach den hohen Insolvenzzahlen der vergangenen Jahre mittlerweile nahezu erschöpft. Gleichzeitig ist der Beitrag der Unternehmen zum Insolvenz-Entgelt-Fonds deutlich gesunken. Lag er vor zehn Jahren noch bei 0,55 Prozent, beträgt er seit Jänner 2022 nur noch 0,1 Prozent.
Kritik übt die Arbeiterkammer zudem an Plänen, den Absicherungszeitraum des Fonds von bisher sechs auf drei Monate zu verkürzen. Nach Einschätzung der AK könnte eine solche Kürzung tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell treffen.
Schwerarbeitspension erfordert umfangreiche Nachweise
Auch die Schwerarbeitspension spielt in der Beratung der Arbeiterkammer eine wichtige Rolle. Voraussetzung sind 45 Versicherungsjahre sowie mindestens zehn Jahre Schwerarbeit innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem Pensionsantritt.
Als Schwerarbeit gelten unter anderem Tätigkeiten mit hoher körperlicher Belastung. Berücksichtigt werden dabei Tätigkeiten, bei denen Frauen mindestens 1.400 und Männer 2.000 Kalorien bei einem acht Stunden Arbeitstag verbrennen. Auch regelmäßige Arbeit bei Hitze oder Kälte sowie Schicht- und Wechseldienste können als Schwerarbeit gelten. Seit Anfang dieses Jahres zählt auch Pflege zu den entsprechenden Tätigkeiten. Ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, lässt sich in der Praxis allerdings nicht immer einfach nachweisen. Dafür ist eine umfangreiche Dokumentation erforderlich, bei der viele Beschäftigte Unterstützung benötigen.
Arbeiterkammer warnt vor falschen KI-Antworten bei Rechtsfragen
Die Arbeiterkammer empfiehlt Beschäftigten weiterhin, sich bei arbeitsrechtlichen Fragen persönlich beraten zu lassen. Hintergrund ist unter anderem, dass immer häufiger künstliche Intelligenz zur ersten Orientierung genutzt wird. Ratsuchende kommen zunehmend zur AK, nachdem sie sich zuvor bei einem KI-System über ihren Fall informiert haben. Für einfache Informationsfragen kann das durchaus hilfreich sein. Problematisch wird es laut Arbeiterkammer jedoch dann, wenn eine KI eine konkrete rechtliche Situation falsch bewertet.
Ein besonderes Risiko besteht darin, dass KI-Systeme deutsches und österreichisches Arbeitsrecht miteinander vermischen. Gerade bei Kündigungsfristen und den Modalitäten einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es jedoch erhebliche Unterschiede. Eine falsche Einschätzung kann vor allem bei einer Kündigung weitreichende rechtliche Folgen haben. Zudem berücksichtigen KI-Systeme nach Einschätzung der Arbeiterkammer fallspezifische Einzelheiten nicht immer ausreichend. Gerade im Arbeitsrecht kommt es aber häufig auf genau diese Details an.








