Auf der sogenannten Mayer-Wiese am Ortsrand von Leobersdorf sollen auf neun Hektar bisherigem Grünland mehrere Unternehmen angesiedelt werden. Die Gemeinde will die Fläche nicht als Betriebsgebiet, sondern als Bauland-Kerngebiet ausweisen – eine Widmung, die üblicherweise für Ortszentren vorgesehen ist. Kritikerinnen und Kritiker werfen Bürgermeister Andreas Ramharter vor, damit bewusst die strengeren Regeln für neue Betriebsgebiete umgehen zu wollen. Diese besagen, dass ein neues Betriebsgebiet auf maximal zwei Hektar Land entstehen darf, um den Bodenverbrauch zu reduzieren. Ramharter weist die Vorwürfe zurück. Das Land Niederösterreich prüft derzeit, ob diese Widmungsart rechtlich zulässig ist. Ob die Umwidmung genehmigt wird, ist weiter offen.
Neun Hektar für Betriebe: Kritik an Umwidmungsplänen in Leobersdorf wächst
Auf der bisher unbebauten Fläche sollen nach den Plänen der Gemeinde mehrere Betriebe angesiedelt werden. Vorgesehen sind unter anderem ein neuer Standort für ein örtliches Unternehmen und ein Heizwerk der EVN. Erste Vorbereitungen laufen bereits: Zufahrten zu dem geplanten Areal werden schon errichtet.
Bürgermeister Andreas Ramharter (Liste Zukunft Leobersdorf) unterstreicht die Bedeutung des Projekts und den finanziellen Nutzen für die Gemeinde. Neue Unternehmen sollen Arbeitsplätze schaffen und die Einnahmen aus der Kommunalsteuer erhöhen. Das soll die langfristige Finanzierung der kommunalen Infrastruktur sichern.
Fläche soll nicht als Betriebsgebiet gewidmet werden
Umstritten ist vor allem die geplante Widmung des neuen Betriebsgeländes. Sie legt fest, wie ein Grundstück genutzt und was darauf gebaut werden darf. Denn die neun Hektar, die sich am Ortsrand von Leobersdorf befinden, sollen nicht als Bauland-Betriebsgebiet, sondern als Bauland-Kerngebiet ausgewiesen werden. Eine Widmung als Bauland-Kerngebiet ist grundsätzlich für eine gemischte Nutzung vorgesehen. Dort können etwa Wohnungen, öffentliche Einrichtungen und Betriebe nebeneinander bestehen, sofern sich die Unternehmen in die Umgebung einfügen. Ein reines Betriebsareal am Ortsrand würde dagegen üblicherweise als Bauland-Betriebsgebiet ausgewiesen. Der zentrale Kritikpunkt ist daher die ungewöhnliche Wahl der Widmung. Die gesetzliche Grenze von zwei Hektar gilt ausdrücklich für neu gewidmete Betriebs- und Industriegebiete. Der Vorwurf lautet daher, dass die Gemeinde diese Begrenzung mit der ungewöhnlichen Widmung als Kerngebiet umgehen will.
Ramharter erklärt, die Widmung entspreche dem örtlichen Entwicklungskonzept und sei für die geplanten Betriebe geeignet. Außerdem müsse man in einem Kerngebiet, weil dort auch gewohnt werden dürfe, mehr auf Lärmschutz achten als in einem gewöhnlichen Betriebsgebiet, so der Bürgermeister. Wohnungen sollen auf der Fläche dennoch nicht entstehen. Das will die Gemeinde per Zusatzklausel im Flächenwidmungsplan festschreiben. Eine solche Klausel könnte der Gemeinderat allerdings jederzeit mit einem neuen Beschluss wieder kippen.
Brisant ist außerdem, dass die als Mayer‑Wiese bekannte Fläche einem Freund Ramharters aus Liste Zukunft Leobersdorf gehören soll.
Neue Betriebsgebiete eigentlich auf zwei Hektar begrenzt
Das Land Niederösterreich hatte im Jahr 2023 die Regeln für neue Betriebsgebiete verschärft, um den Bodenverbrauch zu reduzieren. Neue Betriebsgebiete dürfen grundsätzlich nicht größer als zwei Hektar sein. Größere Projekte sind nur unter strengeren Voraussetzungen möglich, etwa wenn mehrere Gemeinden zusammenarbeiten.
Die geplante Fläche in Leobersdorf ist mit neun Hektar deutlich größer. Gemeinderat Christian Husar von der Bürgerliste JETZT kritisiert, dass ein Kerngebiet am Ortsrand entstehen soll, obwohl diese Widmung normalerweise für zentrale Bereiche vorgesehen ist. Aus seiner Sicht soll dadurch eine strengere Prüfung als Betriebsgebiet vermieden werden.
Auch eine nicht namentlich genannte Person aus dem Leobersdorfer Rathaus erklärte gegenüber dem ORF, Ramharter habe die Widmung bewusst gewählt, weil ein örtliches Unternehmen mehr als die erlaubten zwei Hektar für seinen neuen Standort benötige.
Bürgermeister geriet bereits durch Umwidmung eines ehemaligen KZ-Geländes in die Schlagzeilen
Es ist nicht das erste Mal, dass Grundstücksgeschäfte von Bürgermeister Andreas Ramharter für Kritik sorgen. Neben seinem Amt als Bürgermeister ist er auch als Immobilienunternehmer tätig. 2024 verkaufte eine seiner Firmen ein rund neun Hektar großes Grundstück auf dem Gelände eines ehemaligen Frauen-Konzentrationslagers um 15,25 Millionen Euro. Dort entsteht heute ein Gewerbepark.
Laut Medienberichten erhielt Ramharters Firma weitere 1,34 Millionen Euro, nachdem der Gemeinderat zwei Teilflächen umgewidmet hatte. Auch andere Grundstücke des Bürgermeisters wurden später für Photovoltaikanlagen umgewidmet. Bei einem dieser Beschlüsse stimmte Ramharter selbst mit.
Land Niederösterreich prüft Pläne
Ob die Umwidmung überhaupt genehmigt wird, ist noch offen. Das Land Niederösterreich kontrolliert/prüft als übergeordnete Aufsichtsbehörde, ob Gemeinden sich bei solchen Umwidmungen an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Konkret gilt es zu prüfen, ob die geplante Zusatzklausel, die Wohnbau auf der Fläche verhindern soll, rechtlich zulässig ist. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die geplanten Einschränkungen für das Kerngebiet mit dem Gesetz vereinbar sind.
Eine Stellungnahme an die Gemeinde soll erst nach Abschluss der Prüfung erfolgen. Die Liste Zukunft Leobersdorf des Bürgermeisters hatte in sozialen Medien nahegelegt, dass die Kerngebiets-Lösung mit dem Land abgesprochen gewesen sei. Das wiederum weist das Land Niederösterreich zurück.
Rücktrittsgerüchte in Leobersdorf
Trotz der Kontroversen rund um die Umwidmung des ehemaligen KZ-Geländes blieb Andreas Ramharter auch nach der Gemeinderatswahl im Jänner 2025 Bürgermeister. Seine Liste Zukunft Leobersdorf regiert seither gemeinsam mit FPÖ und ÖVP. Gegenüber dem „Standard“ ließ Ramharter, angesprochen auf die aktuellen Vorwürfe, seine politische Zukunft offen.
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