René Schimanek war über Jahre Büroleiter hochrangiger FPÖ-Politiker und Stadtrat in Langenlois. Gleichzeitig reichen seine dokumentierten Kontakte seit Jahrzehnten in die österreichische und deutsche Neonazi-Szene. Im März wurde er wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung rechtskräftig verurteilt. Im Juni fanden Ermittler an seiner Wohnadresse 79 Sprengkapseln und drei elektrische Sprengzünder. Mittlerweile ist diese Verurteilung rechtskräftig.
René Schimanek machte über Jahrzehnte Karriere im Umfeld der FPÖ
René Schimanek war über viele Jahre in der österreichischen Politik tätig. Er arbeitete für die FPÖ und zeitweise für das BZÖ. Später wurde er Büroleiter des damaligen Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer und blieb auch während Hofers Amtszeit als Verkehrsminister in dessen nährem Umfeld tätig. Zuletzt leitete Schimanek das Büro von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz. Auch kommunalpolitisch war er aktiv: In seiner Heimatstadt Langenlois saß er für die FPÖ im Gemeinderat und wurde im März 2025 zum Stadtrat gewählt.
Im Februar 2025 bat Schimanek um die Auflösung seines Dienstverhältnisses bei Rosenkranz. Danach wechselte er zum Freiheitlichen Bildungsinstitut. Nach seiner Verurteilung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung im März 2026 trat er aus der FPÖ aus und legte auch sein Amt als Langenloiser Stadtrat zurück.
Sprengmittel in Schimaneks Wohnung gefunden
Nur wenige Monate nach der Verurteilung wegen Wiederbetätigung geriet Schimanek erneut ins Visier der Justiz. Bei einer Überprüfung eines gegen ihn bestehenden Waffenverbots fanden Behörden im Juni 2026 an seiner Wohnadresse in Langenlois 79 Sprengkapseln, drei elektrische Sprengzünder und einen Reizstoffwurfkörper. Laut Gericht hatte Schimanek die Gegenstände unbefugt, aber fahrlässig besessen. Nach bisher öffentlich bekannten Informationen gibt es keinen Hinweis darauf, dass er mit den Sprengmitteln einen Anschlag oder eine andere Gewalttat geplant hatte.
Schimanek zeigte sich im Verfahren geständig. Das Landesgericht Krems verurteilte ihn wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengmittelgesetz zu fünf Monaten bedingter Haft sowie 180 Tagessätzen zu je 40 Euro – insgesamt 7.200 Euro. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Schimanek verzichtete auf Rechtsmittel. Seit dem 25. September ist das Urteil rechtskräftig.
Kontakte reichen bis in die Neonazi-Szene
Schon lange vor den aktuellen Strafverfahren gab es Berichte über Schimaneks Kontakte in die rechtsextreme Szene. Besonders deutlich werden diese Verbindungen durch E-Mails aus den Jahren 2010 bis 2015, die später Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage wurden. Daraus geht hervor, dass Schimanek mit seinem Bruder Hans Jörg Schimanek junior sowie weiteren Personen kommunizierte, die dem Neonazi-Milieu zugerechnet werden. In einer Nachricht aus dem Jahr 2010 empfahl René Schimanek anderen Empfängern eine unkommentierte Tonaufnahme Adolf Hitlers. Eine dazugehörige TV-Dokumentation bezeichnete er als „Manipulation“ und „Geschichtsfälschung“. Die E-Mail verschickte er über seine Parlamentsadresse.
2013 leitete Schimanek zudem von einem FPÖ-Account eine E-Mail mit rassistischem Inhalt weiter. 2015 befand er sich außerdem im Verteiler einer E-Mail-Korrespondenz, in der anlässlich von Hitlers Geburtstag unter anderem auf den „geliebten Führer“ angestoßen wurde. Die parlamentarische Anfrage dokumentiert zudem Kontakte zum deutschen Neonazi Sören Brühl sowie zu einem Sprengstoffexperten, der später auch in Ermittlungsakten rund um die mutmaßlich rechtsterroristischen „Sächsischen Separatisten“ auftauchte. Auch Schimaneks Vergangenheit wurde bereits früher öffentlich thematisiert. Gegenüber dem „Falter“ räumte er ein, bei von seinem Bruder veranstalteten Wehrsportübungen vorbeigeschaut und den österreichischen Neonazi Gottfried Küssel getroffen zu haben. Schimanek bestritt allerdings eine Freundschaft mit Küssel und erklärte, dessen Ideologie nicht zu teilen.
Forsthaus geriet bei Ermittlungen gegen „Sächsische Separatisten“ ins Visier
2025 rückte auch ein von der Familie Schimanek genutztes Forsthaus bei Langenlois in den Mittelpunkt von Ermittlungen. Laut Ermittlungsakten sollte das Gebäude der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppe „Sächsische Separatisten“ nach einem geplanten gewaltsamen Umsturz als Rückzugsort dienen. Zwei damals Beschuldigte aus dem Umfeld der Gruppe sind Neffen René Schimaneks. Der österreichische Verfassungsschutz hatte das Forsthaus bereits im November 2024 durchsucht und dort NS-Devotionalien sowie große Mengen Munition gefunden. René Schimanek war zu diesem Zeitpunkt dort noch mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet.
Er erklärte allerdings, nicht mehr tatsächlich dort gewohnt zu haben und mit der Sache nichts zu tun zu haben. Spätere Ermittlungen konnten die dort gefundenen NS-Gegenstände nicht Schimanek als Eigentümer zuordnen.
Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt
In einem anderen Fall kam es zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Nach dem Tod seines Vaters Hans Jörg Schimanek senior ließ René Schimanek Ende 2024 eine Todesanzeige auf der Website der Stadt Langenlois veröffentlichen. Darauf befanden sich das sogenannte Irminsul-Symbol sowie der Satz „… und ewig lebt der Toten Tatenruhm“. Beide wurden im Verfahren wegen ihres nationalsozialistischen beziehungsweise rechtsextremen Zusammenhangs thematisiert. Im März 2026 sprach ein Geschworenengericht Schimanek wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig. Er erhielt ein Jahr bedingte Haft. Schimanek verzichtete auf ein Rechtsmittel, wenige Tage später wurde das Urteil rechtskräftig. Danach trat er aus der FPÖ aus und legte sein Stadtratsmandat zurück.
Damit wurde Schimanek innerhalb weniger Monate in zwei unterschiedlichen Verfahren rechtskräftig verurteilt: zunächst wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und später wegen des unbefugten Besitzes der in seiner Wohnung gefundenen Sprengkapseln, Sprengzünder und des Reizstoffwurfkörpers.
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